Ein gebogenes Heizrohr
High Tech Engineering
für die individuelle Beheizungstechnik
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ISOHEAT GmbH

Großer Sand 4

76698 Ubstadt-Weiher

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Quality products

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Für alle Geschäfte gelten grundsätzlich nur diese Bedingungen. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Durch eventuelle
Abänderungen einzelner Bedingungen werden die übrigen nicht berührt.


2. Angebote
sind stets freibleibend, auch wenn nicht ausdrücklich verabredet.


3. Aufträge
gelten erst dann als von uns angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Das gilt auch für Verkäufe durch unsere Vertreter und Vereinbarungen
mit ihnen. Wir haften nicht für Abweichungen oder Fehler, die sich aus den vom Besteller eingereichten Unterlagen (Zeichnungen, Muster
oder dergleichen) ergeben. Mündliche Angaben über Ausführungen, Abmessungen und dergleichen bei Sonderanfertigungen bedürfen der schriftlichen
Bestätigung. Angeforderte Muster werden im Allgemeinen nur gegen Berechnung geliefert. Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte,
Farbtöne, die in Katalogen, Preislisten und anderen Drucksachen enthalten sind, sind Annäherungswerte. Branchenübliche Toleranzen in Mengen,
Gewichten, Stückzahlen und Abmessungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.


4. Preise
Die zur Berechnung kommenden Preise sind Nettopreise und gelten grundsätzlich ab Ubstadt – Weiher Deutschland. Wenn Festpreise nicht ausdrücklich
vereinbart sind, werden die am Tage der Lieferung geltenden Preise berechnet. In jedem Falle berechtigen uns jedoch folgende, seit der
Preisfestsetzung neu eingetretene Umstände zu entsprechenden Preisänderungen, sofern nicht gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
4.1 Neueinführung öffentlicher Abgaben oder deren Erhöhungen, soweit sie die Waren unmittelbar verteuern;
4.2 Änderung der geltenden Frachtsätze;
4.3 Lohnerhöhungen im Ausmaß von mehr als 10 %;
4.4 Einführung von Aufschlägen auf die Materialpreise infolge von Preiserhöhungen.
Zu den Nettopreisen wird die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe gesondert ausgewiesen und berechnet.


5. Lieferung und Versand
erfolgen ab Werk auf Gefahr des Empfängers. Dies gilt mangels besonderer Vereinbarung auch bei der Lieferung durch werkseigene Fahrzeuge.
Wenn nicht anders vorgeschrieben, wählen wir die billigste Transportart. Transportversicherungen gegen Schäden aller Art wird von uns nur auf
ausdrücklichen Wunsch vorgenommen. Die Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Auch bei frachtfreier Lieferung bleibt das Risiko des Transportes
bei dem Käufer. Für die Berechnung sind die beim Versand festgestellten Gewichte und Stückzahlen maßgebend. Für die Berechnung von
Mengenrabatten ist der jeweilige Auftrag, bei Aufträgen auf Abruf die jeweilige Menge maßgebend.


6. Lieferzeiten
gelten nur als annähernd vereinbart. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage der Absendung der Auftragsbestätigung. Die Lieferfrist verlängert sich
angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die wir trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden konnten. Als Hindernisse werden z.B.
höhere Gewalt, Betriebsstörung, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe und Auswirkungen von Arbeitskampfmaßnahmen angesehen.


7. Mängelrügen
jeder Art sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen, spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen nach Empfang, bei nicht sofort erkennbaren
Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit. Bei fristgerecht erhobenen und berechtigten Mängelrügen entsteht für uns die Verpflichtung zur
kostenlosen Ersatzlieferung, einschließlich Transportkosten innerhalb des Bundesgebietes und Verpackungskosten unter Ausschluss aller darüber
hinausgehenden Ansprüche.


8. Zahlungen
14 Tage ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto, 30 Tage netto, bei barer Vorauszahlung bzw. Nachnahmeversand 3 % Kassenskonto.
Bei Großaufträgen über 100.000,- € 1/3 bei Erhalt der Auftragsbestätigung, 1/3 bei Meldung der Versandbereitschaft und 1/3 vier Wochen nach
Meldung der Versandbereitschaft.
Bei verspäteter Zahlung sind wir berechtigt, 2% Zinsen über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Landeszentralbank zu berechnen; ohne dass der
Schuldner vorher nochmals ausdrücklich in Verzug gesetzt sein muss. An uns unbekannte Besteller erfolgt der Versand gegen Nachnahme.
Die Ware gilt auch dann als geliefert, wenn sie nach Meldung der Versandbereitschaft nicht unverzüglich abgerufen wird. Soweit Skonto gewährt
wird, ist Voraussetzung, dass bis dahin alle früheren Rechnungen vollständig beglichen sind.
Bei Vergleichen und Konkursen sind wir berechtigt, auf den Wert nicht abgenommener Abschlüsse 15 % für bereits aufgewandte Spesen und
entgangenen Gewinn sowie bis zu 1% Vertreterprovision zur Masse anzumelden.
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen wird ausgeschlossen.

9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung der aus der Geschäftsverbindung entstandenen Gesamtforderung unser Eigentum
(Vorbehaltsware). Schecks gelten nach ihrer Einlösung als Bezahlung. Der Empfänger ist berechtigt, über die Vorbehaltsware im ordentlichen
Geschäftsverkehr zu verfügen. Darüber hinausgehende Verfügungen, wie Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Verkauf nach
erfolgter Zahlungseinstellung sind nicht gestattet. Die Erfüllung der laufenden Kaufverträge kann von Vorauszahlung oder Sicherstellung
abhängig gemacht werden.
9.2 Der Besteller ist berechtigt, die gelieferten Gegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch
bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Besteller aus der Weiterveräußerung erwachsenen Betrages ab und zwar
unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft werden.
Zur Einsehung dieser Forderung ist der Besteller nach dieser Abtretung ermächtigt. Unser Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen
bleibt davon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, diese Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen
ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug gerät.
Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretene Forderung und den Schuldner bekannt gibt, alle zum
Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt.
Die Verarbeitung oder Umbildung von waren durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit
anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes
der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenstände zum Bearbeitungszeitpunkt.
Der Besteller darf die Liefergegenstände weder verwenden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung, sowie Beschlagnahme oder
sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Besteller uns unverzüglich davon zu unterrichten und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur
Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf unser Eigentum
hinzuweisen.
Wir verpflichten uns, die uns, zustehende Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, als der Wert der hier zu sichernden
Forderungen soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 25% übersteigt.


10. Gewährleistung
übernehmen wir
10.1 bei unseren Artikeln für sachgemäße Ausführung auf die Dauer von 12 Monaten ab Versandtag, dergestalt, dass wir für alle Teile,
deren vorzeitiges Defektwerden auf Konstruktions-, Arbeits- oder Materialfehler zurückzuführen ist, bei freier Rücksendung der defekten
Stücke nach Ubstadt – Weiher Deutschland, kostenlos Ersatz ab Ubstadt – Weiher Deutschland liefern, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart
ist. Wir haften nicht für Schäden durch natürliche Abnutzung oder unrichtige Behandlung.
10.2 Eine zeitlich bestimmte Gewähr ist ausgeschlossen, da die Haltbarkeit im wesentlichen von der Sorgfalt der Handhabung abhängt,
d.h. von Faktoren, die sich unserem Einfluss entziehen.
In keinem dieser Fälle werden jedoch andere Entschädigungen als kostenloser Ersatz fehlerhafter Teile bewilligt; ebenso werden anderweitige
Ansprüche auf Schadenersatz, Vergütung irgendwelcher Auslagen für Löhne, Fracht und dergleichen ausdrücklich abgelehnt.


11. Rücktritt vom Kaufvertrag
ist, sofern es der Stand der Fertigung überhaupt erlaubt, für beide Vertragspartner nur möglich bei Vorliegen schwerwiegender Umstände
und nach gütlicher Vereinbarung.
Zum fristlosen Rücktritt sind wir berechtigt
11.1 wenn uns nach Vertragsabschluss über Ruf und Zahlungsfähigkeit des Käufers ungünstige Nachrichten zugehen;
11.2 wenn nach Vertragsabschluss das gewerbliche Unternehmen des Käufers auf einen anderen Inhaber übergeht;
11.3 wenn der Käufer mit den Bezahlungen früherer Lieferungen in Verzug gerät, insbesondere, wenn ein Scheck keine Deckung findet.


12. Datenschutz
Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehungen oder in Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Besteller,
gleichgültig ob diese vom Besteller selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.


13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
für sämtliche Rechte und Pflichten beider Vertragsteile aus Geschäften jeder Art ist Villingen-Schwenningen.
Alle früheren Verkaufs- und Lieferbedingungen werden hiermit ungültig.

Ubstadt - Weiher, Oktober 2008

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Geschäftsführer : Emil Schmidt, Norbert Baumann, Walter Wagner
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